Beim Forderungseinzug werden Sie von Rechtsanwalt Richter unter anderem zu folgenden Punkten beraten und vertreten:
– Vorgerichtliche Forderungsverfolgung
– Vorgerichtlicher Einigungsversuch mit dem Gegner
– Beantragung eines Mahn- und Vollstreckungsbescheides
– Gerichtliche Vertretung bei bestrittener Forderung
– Einleitung der Zwangsvollstreckung
– Beauftragung eines Gerichtsvollziehers
– Kontopfändung
– Gehaltspfändung
Bitte bedenken Sie, dass möglicherweise Fristen laufen und nehmen Sie deshalb umgehend
Kontakt mit uns auf, damit wir rechtzeitig Ihre gewerberechtlichen Probleme erörtern und die für Sie
beste Lösung erarbeiten können.
Am schnellsten und effektivsten lässt sich Ihre Angelegenheit bearbeiten, wenn bereits vor dem ersten Termin
sämtliche relevanten Unterlagen zur Verfügung gestellt werden; z.B.:
Verträge
Außergerichtliche Mahnschreiben
Außergerichtliche Korrespondenz
Name, Adresse, Gesellschaftsform und Vertreter des Gegners