Das Erbrecht ist kompliziert und folgt in vielen Details nicht dem Verständnis des erbrechtlichen Laien. Rechtsanwalt Frank Richter berät und vertritt Sie umfassend und kompetent auf dem Gebiet des Erbrechts in folgenden Bereichen:
Erbfolgeberatung
Testamentsgestaltung
Auseinandersetzung und Abwicklung von Erbengemeinschaften
Erbabwicklung, gegebenenfalls auch im Rahmen einer Testamentsvollstreckung
Geltendmachung von Erbansprüchen
Geltendmachung von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen